Bildungsreise: Privat ist keine Hürde
Auch Sprachreisen, zu denen ein Besichtigungsprogramm gehört, muss das Finanzamt anerkennen. Viele lehnten dies bisher ab, wenn Beruf und privat nicht klar getrennt waren. So ging es einer Englischlehrerin, die für eine Reise nach Dublin freibekommen hatte. Weil ein Begleitprogramm mit kulturellen Vorträgen und Besichtigungen dazugehörte, akzeptierte das Amt keinen Cent. So aber geht es nicht: Kosten, die beruflich und privat sind, müssen wenigstens anteilig anerkannt werden (BFH, Az. VI R 5/07).
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