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Betriebskostenabrechnung: Darauf müssen Vermieter achten

finanztest 08/2010

Betriebskostenabrechnung Meldung

Betriebskostenabrechnungen von Vermietern einer Eigentumswohnung sind sehr fehlerträchtig. Denn vermietende Eigentümer dürfen ihren Anteil an den Ausgaben oft nicht voll auf den Mieter umlegen. Wenn sie an den Mieter die Verwalter­abrechnung als Betriebs­kosten­abrechnung weiterleiten, rechnen sie außerdem oft mit dem falschen Umlage­schlüssel ab. Viele Probleme lassen sich durch den Abschluss eines klugen Miet­vertrages vermeiden. Finanztest informiert und gibt Tipps.

Betriebskostenabrechnung

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: