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Betriebsbedingte Kündigung: Eene, meene, muh und raus bist du

Betriebsbedingte Kündigung Meldung

finanztest 02/2006

Sie kann jeden Arbeitnehmer treffen, und zwar unabhängig von Einkommen, Alter oder Betriebszugehörigkeit: die betriebsbedingte Kündigung. Um wirksam zu sein, muss sie mehrere Voraussetzungen erfüllen: Die Arbeitsplätze müssen nachweislich überflüssig, und die Kündigung muss dringlich sein. Zudem darf der Arbeitgeber nicht wahllos irgendeinem Mitarbeiter kündigen. Missachtet er diese Regeln, ist die betriebsbedingte Kündigung unwirksam.

Finanztest erläutert die Regeln für betriebsbedingte Kündigungen und sagt, welche Rechte Arbeitnehmer haben.

Betriebsbedingte Kündigung

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