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Babypause: Kein Urlaubsanspruch für Elternzeit

finanztest 02/2012

Babypause Meldung

Arbeitnehmer in Elternzeit haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine Urlaubsabgeltung (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Az. 3 Sa 1288/10).

Das Gericht wies die Klage einer Mutter ab, die von ihrem Ex-Arbeitgeber gut 11 000 Euro für nicht genommenen Urlaub während der Elternzeit haben wollte. Sie berief sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach der wegen Krankheit bis zum Jahresende nicht genommene Urlaub zum 31. März des Folgejahres nicht verfällt (9 AZR 983/07).

Die Klägerin verglich ihre Situation mit der eines langjährig kranken Angestellten. Die Regelung im Gesetz zum Elterngeld und der Elternzeit, wonach der Urlaub von Mitarbeitern in Elternzeit gekürzt werden dürfe, sei daher rechtswidrig.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen widersprach: Arbeitnehmern stehe für die Elternzeit kein Urlaub zu. Der Arbeitgeber dürfe den Urlaub des Arbeitnehmers für jeden Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Elternzeit sei eine freiwillige Entscheidung und nicht so zu behandeln wie eine langjährige Krankheit. Der Fall liegt nun beim Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 16/11).

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23.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: