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Außergewöhnliche Belastung ?: Teure Studiengebühren

finanztest 04/2010

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Studiengebühren für den Besuch einer privaten Hochschule keine außergewöhnliche Belastung der Eltern sind. Sie seien mit dem Kindergeld abgegolten (Az. VI R 63/08).

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08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: