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Auslandsstudium: Kindergeld gestrichen

test 04/2010

Auslandsstudium Meldung

Bei Studium im Ausland kann das Kindergeld gestrichen werden. Ab einem Jahr im Ausland liegt der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland, selbst wenn ein Zimmer im Elternhaus bereitsteht. Anders ist das, wenn das Kind mindestens fünf Monate pro Jahr hier ist oder in einem EU-Land studiert. So bekam eine Familie kein Kindergeld, deren Tochter in den USA war. Nun muss darüber der BFH entscheiden (Az. III R 52/09).

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04.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: