Ausländische Mitbürger: Recht auf Parabolantenne
Will ein ausländischer Wohnungseigentümer eine Parabolantenne am Gebäude anbringen, um Fernsehen aus seiner Heimat schauen zu können, kann er die Zustimmung der Gemeinschaft erzwingen. Das gilt auch, wenn er inzwischen deutscher Staatsbürger geworden ist. Die Eigentümergemeinschaft darf aber den Standort der Antenne bestimmen (Bundesgerichtshof, Az. V ZR 10/09).
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