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Arbeitszimmer: Tausende sparen wieder Steuern

finanztest 09/2010

Ein Hauptschullehrer hat beim Bundesverfassungsgericht erreicht, dass unzählige Berufstätige wieder Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen können. Das Finanzamt muss ihre Ausgaben anerkennen, wenn sie für die betriebliche oder berufliche Arbeit woanders keinen Arbeitsplatz haben. Sind Steuerbescheide in diesem Fall noch offen, gibt es die Steuerersparnis bis zum Jahr 2007 zurück (Az. 2 BvL 13/09).

Vor 2007 konnten Arbeitnehmer und Selbstständige Kosten bis 1 250 Euro absetzen, wenn das Arbeitszimmer daheim für die berufliche Arbeit nötig war. Gegen diese Begrenzung haben die Richter nichts einzuwenden. Sie wird deshalb vermutlich wieder eingeführt.

Es sind vor allem Lehrer, selbstständige Handelsvertreter und Außendienstler, die Miete, Renovierungs- und andere Arbeitszimmerkosten wieder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angeben können. Auch Arbeitnehmer, die für einen selbstständigen Nebenjob oder ihre Weiterbildung daheim ein Arbeitszimmer benötigen, können ihre Ausgaben abrechnen. Keine Steuern sparen nach dem Urteil dagegen nach wie vor alle, die wie etwa Professoren über 50 Prozent ihrer Arbeit zuhause erledigen.

Tipp: Reichen Sie nicht abgerechnete Arbeitszimmerkosten, die Sie jetzt absetzen können, beim Finanzamt nach. Steht im Steuerbescheid zum Arbeitszimmer ein Vorläufigkeitsvermerk, ist das jederzeit möglich. Andernfalls können Sie Ihre Ausgaben nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids noch einen Monat lang mit einem Einspruch nachreichen.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: