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Anlageprospekt: Verjährung verlängert

finanztest 04/2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil die Verjährung nach Fehlern im Anlageprospekt verlängert. Bisher verjährten die Fälle binnen sechs Monaten, nachdem der Anleger von dem Prospektfehler wusste. Jetzt gilt eine Frist von einem Jahr (Az. II ZR 15/08).

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08.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: