Anlageprospekt: Verjährung verlängert
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil die Verjährung nach Fehlern im Anlageprospekt verlängert. Bisher verjährten die Fälle binnen sechs Monaten, nachdem der Anleger von dem Prospektfehler wusste. Jetzt gilt eine Frist von einem Jahr (Az. II ZR 15/08).
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