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Alleinerziehende : Freibetrag für wen?

test 09/2010

Geschiedene Eltern dürfen selbst entscheiden, wer den Entlastungsbetrag von 1 308 Euro im Jahr nutzen darf, entschied der Bundesfinanzhof (Az. III R 79/08). Bisher geht die Steuererleichterung automatisch an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht. Ist das zum Beispiel eine Mutter, die wenig oder gar nichts verdient, bringt der Steuervorteil gar nichts. Jetzt darf sie den Freibetrag dem Vater überlassen — allerdings nur, wenn das Kind etwa die halbe Zeit auch bei ihm lebt. Nur wenn Eltern sich nicht einigen können, steht der Betrag dem Kindergeldbezieher zu.

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04.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: