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Abgeltungsteuer: Das müssen Sie wissen

Abgeltungsteuer Meldung

finanztest 12/2007

Wenn 2009 die Abgeltungsteuer kommt, müssen sich Anleger auf viele Neuerungen einstellen. Die Banken führen dann für jeden Kunden die Steuer ab, sobald der Steuerfreibetrag von 801 / 1 602 Euro im Jahr (Alleinstehende / Verheiratete) überschritten ist. Der Sparerfreibetrag heißt ab 2009 auch anders: Sparerpauschbetrag. Über diesen sind dann künftig auch die Werbungskosten komplett abgedeckt. Noch etwas ist neu: Banken überweisen künftig auch den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt.

Themenpakete Abgeltungsteuer. Finanztest sagt, welche Änderungen auf Anleger und Steuerzahler zukommen und woran sie künftig in der Steuererklärung und bei ihren Geldanlagen denken müssen. Zusätzlich enthält das Themenpaket einen Artikel, der über neue Regelungen der Abgeltungsteuer für Rentner informiert.
Alle Tests und Artikel zur Abgeltungsteuer aus Finanztest finden Sie im aktuellen Themenpaket auf 48 Seiten. Das PDF-Dokument können Sie für 4,90 Euro herunterladen.

Abgeltungsteuer

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: