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Abfindung: Sag beim Abschied, du willst mehr

Abfindung Meldung

finanztest 06/2003

Scheinbar sind Abfindungen eine feine Sache. Arbeitnehmer kriegen von ihrem Chef viel Geld, damit sie ihren Hut nehmen und gehen. Also: Kohle einstecken, tschüss sagen und arbeitslos melden. Beim Arbeitsamt findet man solche Deals nicht so toll. Die Bundesanstalt für Arbeit wertet einen Aufhebungsvertrag als vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit. Da hätte sich der Unerwünschte wohl besser abwickeln lassen.

Finanztest sagt, wie Arbeitnehmer trotz einer gezahlten Abfindung ihren vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.

Abfindung

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: