Umzug: Versicherungen
02.05.2007
Selbst wenn der Umzug gut geplant ist: Es kann immer mal passieren, dass etwas kaputt geht oder sich ein Helfer verletzt. Wer sich bereits im voraus absichert, hat im Schadensfall bessere Karten. test.de sagt, was bei Freundschaftsdiensten zu beachten ist und welche Versicherungen für die neue Wohnung wichtig sind.
Vorher klären
Auch wenn sie nur aus reiner Freundschaft beim Umzug helfen: Oft müssen Freunde und Bekannte haften, wenn sie etwas kaputt machen oder schlimmer noch, einen anderen verletzen. In einigen Fällen nehmen die Gerichte bei Freundschaftsdiensten aber einen so genannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“ an. Voraussetzungen: Es liegt eine Gefälligkeit vor (etwa Gratishilfe) und der Schädiger hat nur leicht fahrlässig gehandelt. Viele Gerichte nehmen den Haftungsausschluss zudem nur an, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat. Begründung: Freunde würden dem Helfer ohne Versicherung nicht die Haftung aufbrummen wollen. Allerdings sollte sich niemand darauf verlassen. Ein unterschriebener Zettel „Helfer X haftet bei dem Umzug von Z nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit“ genügt. Verursachen die Helfer während des Umzugs leicht fahrlässig Schäden, muss derjenige haften, der umzieht.
Bester Schutz
Egal ob für einen Umzug oder andere Belange: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Allerdings müssen die Versicherer bei Freundschaftsdiensten nicht zahlen, da in der Regel ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegen wird. Einige Versicherer bieten speziell bei solchen Gefälligkeitsverhältnissen zumindest eine begrenzte Deckung an. Für alle Fälle gilt: Wenn sich die Versicherung quer stellt, lohnt für Betroffene oft die Beratung bei einem Anwalt oder bei der Verbraucherzentrale.
Keine Pflicht
Ob eine Hausratversicherung zusätzlich notwendig ist, richtet sich in erster Linie nach dem Wert der Einrichtung. Bei Designermöbeln oder teurer Elektronik lohnt der Schutz eher. Als Faustregel gilt: Wer seinen Hausrat ohne sehr große finanzielle Einbußen nicht ersetzen kann, sollte ihn versichern.
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