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Strom und Gas: Neue Schlichtungsstelle

test 01/2012

Bei Ärger mit dem Strom- oder Gasanbieter können Kunden sich an die neue Schlichtungs­stelle Energie wenden. Teure und lang­wierige Gerichts­verfahren könnten damit vermieden werden. Die Schlichtungs­stelle hilft zum Beispiel bei Streit um Rechnungen oder wenn es Ärger beim Wechsel des Lieferanten gibt. Inner­halb von drei Monaten soll eine Einigung gefunden werden. Verbraucher müssen sich zuvor bei ihrem Versorger beschwert und dessen Antwort vier Wochen abge­wartet haben. Ist der Fall bereits vor Gericht, können die Schlichter aber nichts mehr tun. Auch bei der Teldafax-Pleite dürfte es für einen Schlichter­spruch zu spät sein. Getragen wird die Einigungs­stelle gleichberechtigt von Verbänden der Energiewirt­schaft und von Verbraucher­organisationen wie dem Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv). Die Schlichtungs­sprüche sind für beide Seiten nicht verbindlich. Verbraucher können also immer noch vor Gericht ziehen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind.

Kontakt: Schlichtungs­stelle Energie, Friedrich­straße 133, 10117 Berlin. Telefon: 0 30/27 57 24 00. E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.

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23.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: