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Rauchmelder: Sechs Bundesländer machen Ernst

Rauchmelder Meldung
Wohnungsbrand Rauchmelder können Menschenleben retten.

test 10/2006

Sind Rauchmelder für Wohnungen Pflicht oder nicht – derzeit gelten sehr uneinheitliche Regelungen. In sechs Bundesländern ist der Einbau der Warngeräte bereits vorgeschrieben. In anderen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wird über die Einbaupflicht noch immer diskutiert. Ein Überblick:

  • In Hamburg sind sie in Neubauten Pflicht, ab 2011 auch für bestehende Wohnungen.
  • Hessen: Neubauten, ab 2015 für bestehende Wohnungen.
  • Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: in Neubauten, ab 2010 für bestehende Wohnungen.
  • Rheinland-Pfalz und Saarland: nur in Neubauten.

Die Bauordnungen der Länder sehen in der Regel die Montage von jeweils mindestens einem Gerät in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen, vor. Denn tödlich ist bei einem Brand nicht das Feuer, sondern der Rauch. Schon wenige Atemzüge können tödlich sein.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: