Feinstaub: Holzheizungen müssen sauberer werden
Kaminöfen und Heizungen mit Holzpellets (Bild) und anderem Holz dürfen nicht mehr unbegrenzt Feinstaub in die Luft blasen. Das schreibt die neue Bundesimmissionsschutzverordnung vor, die am 22. März in Kraft tritt. Neue Holzheizungen müssen strenge Grenzwerte einhalten, für ältere gelten höhere Grenzwerte und großzügige Übergangsfristen. Einzelöfen können mindestens bis 2014 weiter brennen wie bisher, danach dürfen sie maximal 150 Milligramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Luft ausstoßen. Für offene Kamine gibt es keine Grenzwerte.
Tipp: Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, ob Ihre Feuerstätte die Grenzwerte einhält. Er weiß auch, ob ein Feinstaubfilter eingebaut werden kann.
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