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Kosten: Was zahlt die Kasse?

Rollatoren Test

test 09/2005

Freie Auswahl ist meist nicht möglich. Oft fährt man auch mit Standardmodellen gut. Sonderwünsche müssen bezahlt werden.

Rollatoren

Kassenpraxis

Etwa 98 Prozent aller Rollatoren werden nach Verschreibung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und vom Sanitätsfachhandel ausgeliefert. Häufigste Regelung: Der Händler bekommt je nach Kasse und Region eine „Fallpauschale“ zwischen 79 und 149 Euro. Dafür stellt er dem Patienten einen zuzah­l­ungsfreien Rollator zur Verfügung samt Einweisung und Service für drei bis fünf Jahre. Aus Kalkulationsgründen wird das immer nur ein billiges Standardmodell mit geringem Reparaturaufwand sein. Da gibt es dann für den Nutzer nicht viel zu wählen, weder Modell noch Farbe, auch nicht, ob der Rollator neu oder eventuell gebraucht aus einem Depot der Kasse kommt. Möglichkeit: Sehen Sie sich bei mehreren Sanitätshäu­sern diverse Kassenmodelle an, denn die Händler haben oft unterschiedliche Ange­bote. So finden Sie vielleicht unter mehreren Modellen Ihr optimales Kassenmodell (siehe auch „Handhabung“).

Wunschmodell?

Fakt ist, dass die meisten Nutzer mit den Standardmodellen gut zurechtkommen, oft aber auch keine Alternativen angeboten bekommen. Für die Kassenleistung gelten weder ästhetische Gründe (lieber grün als rot) noch größerer Bedienkomfort, es gilt immer die medizinische Notwendigkeit. Bei speziellen Krankheitsbildern, zum Beispiel bei Arm- oder Handeinschränkungen, schwerer Arthritis, motorischen Fehlfunktionen, halbseitiger Lähmung und auch bei besonders korpulenten Personen, wird ein Sondermodell zur Verfügung gestellt. Wer allerdings mit seinem Kassen-Rollator zum Beispiel wegen schwieriger Handhabung gar nicht zurecht kommt, ihn zu Hause stehen lässt und damit die erwünschte Mobilität nicht erreicht, sollte bei seiner Kasse mit begründetem Widerspruch ein anderes Modell verlangen. Manchmal klappt das.

Zuzahlung

Es gibt natürlich die Möglichkeit, durch eine Zuzahlung das erwünschte Rollatormodell zu bekommen. Nicht alle Kassen sind damit einverstanden. Vor allem, wenn sie ihre Kunden aus ihrem Pool versorgen wollen. Fragen Sie nach. Häufig ist die Regelung aber einfach. Der Händler berechnet die Differenz zu seiner Pauschale, und je nach Verhandlung und Preis bleibt der Rollator entweder in seinem Besitz oder gehört dem Käufer. Wer den Testsieger Topro Troja auswählt und besitzen möchte, zahlt beispielsweise bei einem Berliner Sanitätsfachhändler 200 Euro dazu.

Einweisung

Zur Leistungspflicht des Sanitätshändlers gehört eine ausführliche Aufklärung des Nutzers in Funktion und Gebrauch des Rollators. Also auch zum Beispiel wie er zusammenzuklappen ist und wie die Bremsen funktionieren. Auch die richtige Einstellung der Handgriffe ist wichtig, um Fehlhaltungen beim Gebrauch zu vermeiden. Faustregel: Sich seitlich mit hängenden Armen an den Rollator stellen, Hand­gelenke und Griffe müssen in einer Höhe sein. Aus therapeutischen Gründen kann aber auch eine andere Einstellung nötig sein. Preise: Die uns von den Anbietern genan­nten Preise der Rollatoren zwischen 129 und 475 Euro gelten für den eher seltenen Fall eines Verkaufs an Privatkunden. Sie sind deutlich höher als die mit den Kassen ausge­handelten Preise. Bei Internet-Händlern werden diese Preise zum Teil deutlich unterboten. Nachteil: Der Rollator kommt per Postpaket und muss erst zusammengebaut werden. Auch eine persönliche Einweisung und Beratung fehlen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: