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Beratung durch die Krankenkasse: Was tun, wenns brennt?

finanztest 08/2007

Ihre Kasse lässt Sie in der ­Warteschleife verhungern? Sie erhalten Leistungen nicht oder müssen zu viel Beitrag zahlen? So wehren Sie sich.

Beratung durch die Krankenkasse

Manchmal klemmt es einfach: Konflikte und Kommunikationsprobleme gehören zum Alltag, auch zwischen Versicherten und ihrer Kasse. Je nach Problem helfen verschiedene Strategien weiter.

Erreichbarkeit: Bekommen Sie keine Antwort auf Anrufe, Mails oder Briefe oder bleiben versprochene Rückrufe aus, versuchen Sie es erst einmal bei der Zentrale der Kasse. Viele Kassen haben mittlerweile auch Beschwerdetelefone.

Wenn das nichts bringt, informieren Sie die Aufsichtsbehörde. Mit einer schriftlichen Beschwerde können Sie sich an folgende Adresse wenden: Bundesversicherungsamt (BVA), Referat II, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn.

Für die landesweiten Krankenkassen, zum Beispiel AOK, sind Behörden der Bundesländer zuständig. Wenn Sie nicht wissen, welches die richtige Stelle ist, schicken Sie Ihre Beschwerde ans BVA. Sie wird dann weitergeleitet.

Konflikt: Lehnt die Kasse eine Leistung ab, die Sie beantragt haben, oder setzt zu hohe Beiträge fest, rufen Sie die Kasse an und schildern Sie noch einmal genau, worum es geht. Fragen Sie nach, ob weitere Unterlagen gebraucht werden. Vieles lässt sich ganz einfach klären. Klappt das nicht, können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids, also zum Beispiel der Ablehnung einer Leistung, dagegen Widerspruch einlegen. Das ist für Versicherte kostenlos.

Führt auch der Widerspruch nicht zum Erfolg, können Sie ebenfalls kostenlos vor dem Sozialgericht klagen. Sie brauchen dazu nicht unbedingt einen Anwalt. Fachliche Beratung, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Sozialverbänden wie dem VdK, ist aber hilfreich.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: