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Untersuchungen: Vor der Operation

test 08/2006

Untersuchungen klären, ob die Laserchirurgie möglich ist.

Augenlasern

Hornhaut. Oberfläche und Dicke der Hornhaut werden mittels computergestützter Videokeratoskopie ermittelt. Für eine punktuelle Bestimmung der Hornhautdicke kann ergänzend eine kleine Ultraschallsonde genutzt werden. Kontaktlinsenträger sollten vor den Untersuchungen eine Tragepause von zwei Wochen einlegen.

Sehschärfe. Überprüfung der Sehschärfe mit und ohne Brillengläser, nach Möglichkeit auch nach medikamentöser Erweiterung der Pupille.

Wahrnehmung. Bei deutlich unterschiedlichen Fehlsichtigkeiten auf dem rechten und linken Auge ist der Bildgrößenunterschied zu messen.

Blendempfindlichkeit. Test, bis zu welchem Kontrast spezielle Zeichen mit und ohne Blendung erkannt werden.

Pupille. Messung des Pupillendurchmessers bei Tageslicht und unter Dämmerungsbedingungen. Die kreisförmige Abtragungszone des Lasers in der Hornhautmitte sollte nicht wesentlich kleiner sein als die Pupille unter Dämmerungsbedingungen.

Augeninnendruck. Durch Aufsetzen eines Messköpfchens auf die Hornhaut wird der Augeninnendruck gemessen.

Augapfel. Untersuchung mit der Spaltlampe bei erweiterter Pupille. Untersuchung des vorderen Augenbe­reichs – Hornhautinnenfläche, Regen­bogenhaut, Augenlinse – und des hinteren – Glaskörperraum, Netzhaut –, um Erkrankungen auszuschließen, die gegen eine Laserbehandlung sprechen.

Was dagegen spricht

Gegen eine Laserbehandlung der Hornhaut sprechen folgende Gründe:

  • Fortschreitende Hornhauterkrankungen.
  • Linsentrübung (grauer Star).
  • Erhöhter Augeninnendruck (Glaukom, grüner Star).
  • Feuchte Makuladegeneration der Netzhaut.
  • Rissbildungen am Rand der Netzhaut.
  • Instabile Fehlsichtigkeit mit wechselnden Brillenwerten.
  • Rheumatische Erkrankungen.

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Laser gegen Fehlsichtigkeit

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: