Vom Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigte Akupunktur- behandlungen
Modellstudien der Kassen
„Die Andere Medizin“
Bei folgenden Indikationen gilt die Wirksamkeit als wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen.
Wirksamkeit eindeutig belegt Signifikant besser als Scheinakupunktur
Wirksamkeit belegt Aber nicht besser als Scheinakupunktur
Geeignet und von Nutzen, wissenschaftlich belegt
Positive Hinweise Aber ohne ein- deutigen wissen- schaftlichen Nachweis
Schmerzen
Asthma
Depressionen
Drogenabhängigkeit
schmerzhafter Menstruation
entzündlichem Rheuma
Erbrechen bei Kindern
Gesichts-(Fazialis-)lähmung
Gesichtsschmerz
Geburtsschmerz
Kiefergelenksfehl-funktion
Krebsschmerzen
Lähmungserscheinung nach Schlaganfall
Raucher-Entwöhnung
Schlafstörungen
Tinnitus
Verminderung von Übergewicht
Chronische Schmerzen
xx
Migräne
x
xx
Kopf
x
xx
Fibromyalgie
xx
Halswirbelsäule
xx
Schulter
Kniegelenkarthrose
A
x
x
xx
Rücken
A
x
xx
Tennisarm
xx
Zahn
xx
Endoskopie
xx
Erbrechen
Allgemeine Übelkeit
xx
nach Operationen
xx
nach Chemotherapie
xx
in der Schwangerschaft
xx
A = Für diese Beschwerden hat der Gemeinsame Bundesausschuss Akupunkturbehandlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. x = Ergebnisse der aktuellen Modellstudien der Kassen. Begrenzte Indikationsstellung: Kopf-, Rücken-, Knieschmerzen. xx = Beurteilungen (Literaturstudie) laut Ratgeber „Die Andere Medizin“, Stiftung Warentest. Umfassende Indikationsstellung.
Laut Stiftung Warentest, Ratgeber „Die Andere Medizin“.
Chronische Schmerzerkrankung des Gelenk- und Bewegungsapparats.