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Wirksamkeitsnachweise bei Akupunktur

21.04.2006

Vom Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigte Akupunktur-
behandlungen
Modellstudien der Kassen „Die Andere Medizin“ Fußnote Bei folgenden Indikationen gilt die Wirksamkeit als wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen. Fußnote
Wirksamkeit eindeutig belegt
Signifikant besser als Scheinakupunktur
Wirksamkeit belegt
Aber nicht besser als Scheinakupunktur
Geeignet und von Nutzen, wissenschaftlich belegt Positive Hinweise
Aber ohne ein-
deutigen wissen-
schaftlichen Nachweis
Schmerzen
  • Asthma
  • Depressionen
  • Drogenabhängigkeit
  • schmerzhafter Menstruation
  • entzündlichem Rheuma
  • Erbrechen bei Kindern
  • Gesichts-(Fazialis-)lähmung
  • Gesichtsschmerz
  • Geburtsschmerz
  • Kiefergelenksfehl-funktion
  • Krebsschmerzen
  • Lähmungserscheinung nach Schlaganfall
  • Raucher-Entwöhnung
  • Schlafstörungen
  • Tinnitus
  • Verminderung von Übergewicht
Chronische Schmerzen xx
Migräne x xx
Kopf x xx
Fibromyalgie Fußnote xx
Halswirbelsäule xx
Schulter
Kniegelenkarthrose A x Fußnote x Fußnote xx
Rücken A x xx
Tennisarm xx
Zahn Fußnote xx
Endoskopie xx
Erbrechen
Allgemeine Übelkeit xx
nach Operationen xx
nach Chemotherapie xx
in der Schwangerschaft xx
  • A = Für diese Beschwerden hat der Gemeinsame Bundesausschuss Akupunkturbehandlungen in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen.
    x = Ergebnisse der aktuellen Modellstudien der Kassen. Begrenzte Indikationsstellung: Kopf-, Rücken-, Knieschmerzen.
    xx = Beurteilungen (Literaturstudie) laut Ratgeber „Die Andere Medizin“, Stiftung Warentest. Umfassende Indikationsstellung.
  • Fußnote 1 Laut Stiftung Warentest, Ratgeber „Die Andere Medizin“.
  • Fußnote 2 Chronische Schmerzerkrankung des Gelenk- und Bewegungsapparats.
  • Fußnote 3 Ergebnis ART-Studie der Techniker Krankenkasse.
  • Fußnote 4 Ergebnis Gerac-Studie.
  • Fußnote 5 Nach operativen Eingriffen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: