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Special Zähne: Preiswerter Zahnersatz

24.09.2009

In EU-Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn gibts Zahnersatz oft 70 Prozent günstiger als in Deutschland. Gut für gesetzlich Krankenversicherte: Die Kassen müssen die Festzuschüsse nun auch grenzübergreifend zahlen. Allerdings sollte sich jeder genau überlegen, ob eine Behandlung im Ausland wirklich sinnvoll ist. Denn muss der Zahnarzt nachbessern, kann es problematisch werden. Preiswert soll es für Kassenpatienten auch bei der McZahn AG werden: Ende September eröffnet die erste McZahn-Praxis, weitere sollen folgen. Das Unternehmen verspricht Kassenpatienten „Zahnersatz zum Nulltarif“. test.de sagt, worauf Versicherte achten sollten.

Special Zähne

Deutlich günstiger

Niedrigere Löhne und geringere Laborkosten machen es möglich: Zahnbehandlungen und Zahnersatz gibt es vor allem in osteuropäischen Ländern bis zu 70 Prozent günstiger. Das kann sich vor allem bei teurem Zahnersatz wie Implantaten lohnen. Ein Beispiel: In Deutschland liegen die Preise für ein Implantat mit Aufbau zwischen 1500 und 4000 Euro. Polnische Praxen in einer Untersuchung von test boten die gleiche Leistung für 800 bis 1700 Euro an. Allerdings müssen Patienten bei einer Auslandsbehandlung Kosten für Arbeitsausfall, Reise und Unterkunft zu den reinen Behandlungskosten addieren.

Krankenkasse vorher fragen

Bei Zahnbehandlungen im Ausland müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Leistungen bis zu dem Betrag erstatten, den sie auch im Inland bezahlen müssten. Das gilt aber nur bei Behandlungen in anderen EU-Ländern. Die Kosten von privatärztlichen oder medizinisch nicht anerkannten Leistungen können die Kassen verweigern.

Zunächst selber zahlen

Die Kosten für eine Auslandbehandlung müssen Patienten zunächst selbst bezahlen. Im Anschluss an die Behandlung können sie dann die Rechnung bei der Krankenkassen einreichen. Darauf sollten Sie achten:

  • Heil- und Kostenplan. Lassen Sie sich zunächst von einem Zahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan erstellen. Auf dessen Grundlage sollten Sie sich dann einen weiteren Heil- und Kostenplan von einem ausländischen Zahnarzt aushändigen lassen. Achten Sie darauf, dass dieser möglichst in Deutsch geschrieben ist.
  • Einreichen. Diese Unterlagen müssen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihnen dann bestätigen, welchen Anteil der Kosten sie übernimmt.
  • Chipkarte. Im Ausland können Sie die neue Auslands-Chipkarte European Health Insurance Card (EHIC) benutzen. Diese gilt in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Sonst erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Anspruchsausweis oder den E-112 Auslandskrankenschein. Damit können Sie dann zum Zahnarzt Ihrer Wahl gehen.
  • Garantie. Sie sollten mit dem Zahnarzt Garantie- und Ersatzansprüche nach deutschem Recht vereinbaren.
  • Bezahlung. Sie müssen zunächst den gesamten Rechnungsbetrag selbst bezahlen.
  • Rechnung. Die detaillierte und quittierte Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein.

Mögliche Probleme

Das Verbraucherschutzrecht ist in allen EU-Ländern im Wesentlichen identisch mit dem deutschen. Die zweijährige Gewährleistung gilt also auch für Laboratorien in Polen oder Ungarn. Kompliziert kann es aber für Patienten werden, wenn die Behandlung oder der Zahnersatz fehlerhaft sind:

  • Nachbesserungen. Für Laborarbeiten gibt es auch in Ländern der EU zwei Jahre Garantie. Bei Nachbesserungen muss der Patient zum Behandler fahren. Für Patienten in Grenznähe ist dies kein Problem. Bei allen anderen fallen dadurch zusätzliche Kosten für Übernachtung und Reise an. Einige Zahnärzte in den östlichen EU-Ländern haben zum Teil Vertragspartner, die Nachbesserungen in Deutschland vornehmen. Erkundigen Sie sich danach.
  • Sprachprobleme. Wer sich im Ausland behandeln lassen will, muss generell mit Sprachproblemen rechnen. Das kann für die Behandlung, aber auch für mögliche Reklamationen problematisch werden.
  • Arzthaftung. Nicht in allen Ländern der EU ist das Arzthaftungsrecht so streng wie in Deutschland. Schmerzensgeld und Schadenersatz sind meist noch schwerer zu erlangen als hier. Verweigert sich der Zahnarzt hilft nur noch eine Klage. Diese müssen Betroffene im Allgemeinen beim Gericht am Sitz des Zahnarztes im Ausland einreichen. Nur wenn der Arzt über Anzeigen für die Behandlung im Ausland geworben hat, können Patienten an ihrem Wohnort klagen.
  • Zahlungsurteil vollstrecken lassen. Selbst wenn Betroffene ein Zahlungsurteil zu ihren Gunsten in der Tasche haben: Oft ist es schwerer als in Deutschland, das Geld dann auch tatsächlich einzutreiben.

Nur Laborkosten

Wer eine Auslandsbehandlung aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten scheut, kann trotzdem von den günstigen Preisen in den europäischen Nachbarländern profitieren. Laborkosten machen etwa 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz aus. Arbeitet der deutsche Zahnarzt mit einem günstigen Labor in Polen oder Tschechien zusammen, kann er bis zu 50 Prozent dieser Kosten sparen. Das kommt auch seinen Patienten zugute. Bei Mängeln können sie sich zudem an ihren heimischen Zahnarzt wenden.

McZahn

[Update 02.10.2008]. Die McZahn AG hat beim Amtsgericht Krefeld einen Antrag auf Insolvenz gestellt. test.de sagt, worauf Patienten jetzt achten sollten.

„Zahnersatz zum Nulltarif“ - die McZahn AG aus dem niederrheinischen Willich verspricht Kassenpatienten, dass sie für die Regelversorgung mit Zahnersatz nicht zuzahlen müssen. Möglich sein soll dies durch die preisgünstige Herstellung von Kronen, Brücken und Co. in China. Nach Angaben von McZahn könnten die gesamten Kosten für die Behandlung nach dem Zuschusssystem der Kassen gedeckt werden, da der Zahnersatz aus China sehr billig sein. So koste eine in Deutschland hergestellte Krone mehr als 200 Euro, die in China von McZahn hergestellte dagegen nur etwa 60 Euro. Das Unternehmen plant den Aufbau einer bundesweiten Franchise-Kette. Lizenznehmer sind Zahnärzte. Diese verwenden bei ihren Patienten ausschließlich aus China gefertigten Zahnersatz. Die erste Praxis eröffnet Ende September 2006, weitere sollen noch bis Ende des Jahres folgen. Nach Angaben der McZahn AG ist der Andrang von Patienten bereits jetzt groß. Diese sollten sich aber nicht nur von den versprochenen Nulltarif-Behandlungen locken lassen:

  • Prüfen. Überprüfen Sie anhand der genannten Kriterien, ob der Zahnarzt sorgfältig und gründlich vorgeht. Der preiswerteste Zahnersatz nützt Ihnen nichts, wenn der Zahnarzt nicht gut arbeitet.
  • Nachfragen. Fragen Sie bei Ihren Zahnarzt oder bei Ihrer Krankenkasse nach: Schon jetzt gibt es Zahnärzte, die mit preiswerteren Labors zusammenarbeiten - zum Teil aus dem Ausland. Die Kostenersparnis kommt auch Ihnen zugute.
  • Regelversorgung. McZahn verspricht eine Regelversorgung zum Nulltarif. Sie erhalten Zahnersatz dann aber nur in einfacher Ausführung und mit preiswertem Material. Wenn Sie sich für höherwertigen Zahnersatz entscheiden, kann es sein, dass Sie auch bei McZahn dazu zahlen.
  • Zweitmeinung. Fragen Sie vor einem größeren Eingriff immer einen zweiten Zahnarzt und lassen Sie sich einen zweiten Heil- und Kostenplan erstellen. So können Sie Preise und Leistungen vergleichen.
  • Qualität. In einem speziellen Infodokument zeigt test.de, wie Sie die Qualität von Kronen erkennen können.

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Neue Zuzahlungsregeln

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: