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27.09.2007

Schwangerschaftsvorsorge

Nahezu alle Frauen in Deutschland suchen eine ärztliche Praxis oder eine Hebamme auf, wenn sie meinen, sie seien schwanger. Bestätigt sich die Vermutung und ist es die erste Schwangerschaft, erhalten sie den Mutterpass. Er gibt die Untersuchungstermine der kommenden 9 Monate vor und in ihn werden die Ergebnisse der Untersuchungen eingetragen.

Der Mutterpass setzt die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien, in eine Dokumentation über den Verlauf der Schwangerschaft um. Aus ihm kann jeder Fachkundige sofort alles Wissenswerte entnehmen, um die Frau betreuen zu können. Diese Mutterschaftsrichtlinien gelten für die Betreuung schwangerer Frauen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Die Geschichte dieser Schwangerenuntersuchungen begann in den 1920er-Jahren in England. Einen Grund für die damals relativ hohe Todesrate schwangerer Frauen waren schwere Eklampsien, eine Schwangerschaftskomplikation, die mit hohem Blutdruck und einer Eiweißausscheidung im Urin einhergeht. Man begann, schwangere Frauen regelmäßig zu untersuchen und dabei diesen beiden Faktoren besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Im Laufe der Jahrzehnte ging die Müttersterblichkeit dann deutlich zurück. Ob diese Betreuung aber tatsächlich die Ursache für den Rückgang war, ist nie systematisch untersucht worden. Da sich in der gleichen Zeit auch die sozialen Gegebenheiten des Lebens und die hygienischen Standards vor allem in den Städten entscheidend verbessert haben, gibt es wahrscheinlich noch weitere Faktoren.

In Deutschland wurden ärztliche Schwangerenuntersuchungen auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Mitte der 1960er-Jahre eingeführt. Damit die Frauen tatsächlich alle vorgesehenen Untersuchungen durchführen ließen, wurden sie mit einer Geldprämie gelockt. Das ist heute nicht mehr nötig: Inzwischen erscheinen die meisten schwangeren Frauen unaufgefordert in der ärztlichen Praxis oder bei der Hebamme.

Auch das Konzept dieser Untersuchungen hat sich gewandelt. Jahrhundertelang ging es um Gesundheit und Leben der Frauen. War das gefährdet, setzte man alles daran, die Frau zu retten – oft zulasten des Kindes, für das man damals nicht viel tun konnte. Je mehr Informationen aber über den Gesundheitszustand der Frau gesammelt wurden, desto mehr erfuhr man auch über die Entwicklung des Kindes. Inzwischen haben sich die Verhältnisse umgekehrt: Jetzt steht das Ungeborene im Mittelpunkt des Interesses. Was als Schutz für das Leben der Frauen gedacht war, ist nun weitgehend zur fortlaufenden Kontrolle des ungeborenen Kindes geworden.

Untersuchungen, die mit den Händen ausgeführt wurden und deren Beurteilung sehr viel Erfahrung voraussetzt, sind durch technische Verfahren ergänzt, oft sogar verdrängt worden. Der Ultraschall hat den Zeitpunkt, zu dem man etwas über das Kind in Erfahrung zu bringen versucht, immer weiter nach vorne verlegt. Er macht es möglich, das Ungeborene, das bis zu seiner Geburt eigentlich vor der Umwelt verborgen ist, schon in den ersten Wochen seiner Existenz zu betrachten und zu beurteilen. Doch damit nicht genug, inzwischen reicht der Blick noch tiefer: Spezielle Verfahren analysieren die Chromosomen und ihre Gene in den Zellen. Die Möglichkeiten, die sich nun auftun, suggerieren, ein gesundes Kind sei planbar und machbar. Manche Menschen glauben bereits, es gebe ein „Recht auf ein gesundes Kind“.

09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: