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Pflege zuhause: Unser Rat

finanztest 10/2008

Pflege zuhause

Arbeitgeber. Wollen Sie einen nahen Angehörigen selbst pflegen und dafür eine Pause im Job einlegen, sollten Sie den Arbeitgeber sofort über den Pflegefall und Ihren Wunsch informieren.

Auszeit. Für akute Pflegefälle können Sie sofort zehn Tage frei nehmen. Auf Nachfrage müssen Sie nur ein ärztliches Attest über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen beibringen. Ist der Angehörige bereits pflegebedürftig – egal wie lange schon –, können Sie bis zu sechs Monate Pflegezeit schriftlich beantragen. Legen Sie Ihrer Firma die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vor. Der Angehörige muss mindestens in Pflegestufe I eingestuft sein.

Zuschuss. Arbeiten Sie in der Pflegezeit nicht und müssen Sie in dieser Zeit einen Mindestbeitrag für die Krankenversicherung zahlen, sollten Sie bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen ­einen Zuschuss beantragen.

Beamte. Beamte können bis zu zwölf Jahre Pflegezeit nehmen. Auch sie erhalten den Zuschuss zur Krankenversicherung.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: