Wer zahlt?: Rechnungen einreichen
Ende September 1999 hat das Bundessozialgericht in Kassel einen Präzedenzfall geschaffen: Das Gericht verurteilte die Entscheidung der Kassenärzte und Krankenkassen im Falle eines (SKAT-)Patienten (mit Schwellkörper-Autoinjektion), nicht für die Kosten einer Behandlung aufzukommen, als unrechtmäßig, Az: B 8 KN 9/98 KR R. Der Bundesausschuss der Kassenärzte und Krankenkassen sei nicht befugt, eine behandelbare Krankheit als Ganzes aus dem Leistungskatalog der Kassen zu streichen. Die Richter verwiesen darauf, dass der Patient aufgrund einer krankheitsbedingten Ursache (Durchblutungsstörung) an Impotenz leidet.
Dieses Urteil hat Folgen. "Mit Verweis darauf muss die SKAT-Therapie jetzt erstattet werden", sagt der auf medizinische Rechtsstreitigkeiten spezialisierte Arzt und Rechtsanwalt Dr. Christian Dierks aus Berlin. Damit nicht genug: "Auch die Weigerung, die Kosten für andere Therapieformen zu übernehmen, wird vermutlich als nicht rechtmäßig eingestuft." Noch gibt es dazu allerdings keine Entscheidung.
Bis zu einer generellen Regelung durch Gerichte und den Bundesausschuss lohnt es sich, Rechnungen über privat bezahlte Medikamente (Viagra, MUSE, SKAT oder neue Präparate) bei der Krankenkasse einzureichen und mit dem Hinweis auf das Sozialgerichtsurteil eine Kostenübernahme einzufordern. Die Kassen treffen zurzeit Einzelfall-Entscheidungen. Voraussetzung ist in jedem Fall: Es muss eine organische Ursache der Potenzstörung nachgewiesen sein.
Der Vertreter der Barmer Ersatzkasse im Bundesausschuss, Professor Dr. Gerd Glaeske, hat für eine differenzierte Richtlinie plädiert, die die jeweilige Grunderkrankung der erektilen Dysfunktion berücksichtigt.
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