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Krankengeld: Kein Geld bei ­verspäteter Meldung

finanztest 03/2009

Gesetzlich Krankenversicherte haben trotz Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie die Krankmeldung nicht rechtzeitig an ihre Krankenkasse schicken. Laut Sozialgesetzbuch müssen Versicherte spätestens eine Woche nach Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende Bescheinigung des Arztes bei der Krankenkasse vorlegen. Andernfalls haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 1 KR 75/07).

Damit wies das Gericht die Klage eines Mannes ab, der seiner Krankenkasse erst mehr als ein Jahr nach seiner erstmaligen Arbeitsunfähigkeit ein Attest des Arztes vorgelegt hatte. Die Richter betonten, dass die gesetzliche Bestimmung „eng angewendet“ werden müsse, um der Krankenkasse zu ermöglichen, die Arbeitsunfähigkeit „zeitnah“ zu überprüfen, „Leistungsmissbräuchen entgegenzutreten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einleiten zu können“.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: