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Keuchhustenimpfung: Die Kasse zahlt

test 05/2010

Eine Impfung gegen Keuchhusten für Erwachsene ist rückwirkend seit 15. Oktober 2009 Kassenleistung. Damit wurden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission umgesetzt, die zu einer Auffrischimpfung gegen Keuchhusten und einer Verbesserung des bisherigen Impfschutzes rät. Für Säuglinge empfiehlt sie eine Impfung, für Kinder und Jugendliche eine Auffrischimpfung. An ansteckendem Keuchhusten erkranken in Deutschland pro Jahr mehr als 110  000 Erwachsene. Die Kassen erstatten ebenfalls eine Auffrischimpfung gegen Kinderlähmung (Polio) für Erwachsene, wenn der Polio-Impfschutz im Jugendlichen- oder Erwachsenenalter nicht einmalig aufgefrischt wurde.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: