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Kosten: Was zahlt die Krankenkasse?

test 09/2000

Haarentfernung im Gesicht

Die Kosten für dauerhafte Haarentfernung übernehmen die Kassen nur in bestimmten Fällen. Dazu gehören beispielsweise Transsexualität und Hirsutismus (übermäßiger Haarwuchs) sowie bestimmte hormonelle Störungen, die gleichzeitig ärztlich behandelt werden. Das gilt meist für Nadelepilationsverfahren, aber auch bereits für Laserbehandlung. In der Regel verlangen die Kassen eine Haarentfernung durch Ärzte, beteiligen sich im Einzelfall aber manchmal auch an den Kosten für eine Epilation bei einem Kosmetikinstitut. Allerdings ist "Kosmetikerin" hierzulande keine geschützte Berufsbezeichnung. Erkundigen Sie sich nach Aus- und Fortbildungsnachweisen. Manche Hautärzte arbeiten auch mit Kosmetikerinnen zusammen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: