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Gegenanzeigen: Nicht für jeden

test 02/2007

Was gegen eine Laserbehandlung der Hornhaut spricht.

Augenlasern
  • Fortschreitende Hornhauterkrankungen.
  • Linsentrübung (grauer Star).
  • Erhöhter Augeninnendruck (Glaukom, grüner Star).
  • Feuchte Makuladegeneration der Netzhaut.
  • Rissbildungen am Rand der Netzhaut.
  • Instabile Fehlsichtigkeit mit wechselnden Brillenwerten.
  • Rheumatische Erkrankungen.

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Augenlaser

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: