Gegenanzeigen: Nicht für jeden
Was gegen eine Laserbehandlung der Hornhaut spricht.
- Fortschreitende Hornhauterkrankungen.
- Linsentrübung (grauer Star).
- Erhöhter Augeninnendruck (Glaukom, grüner Star).
- Feuchte Makuladegeneration der Netzhaut.
- Rissbildungen am Rand der Netzhaut.
- Instabile Fehlsichtigkeit mit wechselnden Brillenwerten.
- Rheumatische Erkrankungen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Augenlaser
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (1)
weitere Kommentare anzeigen