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20.09.2011

Placeboeffekt

Die therapeutische Wirksamkeit eines Arzneimittels beziehungsweise eines Medizinprodukts wird in Doppelblindstudien geprüft. Dabei werden die Testpersonen nach dem Zufallsprinzip auf zwei Gruppen verteilt. Die einen erhalten den zu prüfenden Arzneistoff beziehungsweise das zu prüfende Medizinprodukt, die anderen bekommen ein Mittel, das sich äußerlich von dem Medikament beziehungsweise Medizinprodukt nicht unterscheidet, aber keinen Wirkstoff beziehungsweise wirksamen Bestandteil enthält – ein Scheinmittel (Placebo). Weder Patienten noch Ärzte wissen, wer das richtige und wer das Scheinmittel erhält. Alles andere jedoch, was zur Behandlung dazugehört, ist bei beiden Gruppen gleich: zum Beispiel die Art der Betreuung durch die Ärzte und die Zeit, die sie für die Behandlung aufwenden. Erst wenn die Effekte der Therapie ermittelt und dokumentiert sind, wird aufgedeckt, wer den Arzneistoff/das Medizinprodukt und wer das Scheinmittel bekam.

Mit dieser Vorgehensweise soll geklärt werden, welcher Anteil der beschriebenen Effekte wirklich dem Arzneimittel/dem Medizinprodukt zuzuschreiben ist und welcher auf dem gesamten Prozess des Behandelns beruht. Schließlich kann bereits das Gefühl, behandelt zu werden, Beschwerden lindern, und die Hoffnung, dass nun alles besser wird, kann die Heilung vorantreiben. All dies gehört zum Placeboeffekt dazu. Das Ausmaß des Placeboeffekts schwankt je nach Art der Krankheit und Anordnung der Studie zwischen 20 und 70 Prozent. Das bedeutet, dass die Behandlung die Krankheit bei 20 bis 70 von 100 Patienten bessert, ohne dass das auf die spezifische Wirkung des Medikaments/Medizinprodukts zurückgeht.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: