20.09.2011
Arzneimittel – Definitionen
Nach der gesetzlichen Definition sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller oder von demjenigen, der sie in den Verkehr bringt, dazu bestimmt sind, zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken angewendet zu werden. Wichtig daran ist, dass es erst die „Zweckbestimmung“ ist, die aus einem Wirkstoff ein Arzneimittel macht.
Das seit 1978 geltende „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln“ (kurz „Arzneimittelgesetz“ – AMG) regelt unter anderem, wie ein Arzneimittel beschaffen sein, welche Voraussetzungen es erfüllen muss und wie seine Sicherheit zu garantieren ist.
Weitere Angebote
Mein Medikament
Für 1 Euro erhalten Sie alle test-Bewertungen Ihres Medikaments, außerdem Hinweise zur Wirkweise und Anwendung, zu Nebenwirkungen und Vorsichtsmaßnahmen.
Geben Sie einfach den Namen oder die PZN in die Suche ein. Oder wählen Sie im A-Z-Index aus.
A-Z-Index Medikamente
Was finde ich hier?
Medikamente im Test ist die Arzneimitteldatenbank der Stiftung Warentest. Einige Bereiche sind kostenpflichtig.
Hilfe zur Bedienung
So bewerten wir Medikamente:
Über 1900 Mittel bewertet
Was hilft wirklich? Der einzige Ratgeber mit Preisangaben
29,90 Euro
Rezeptfreie Medikamente
Nutzen + Risiken
Über 80 Mittel vorgestellt
16,90 Euro
Einsatzgebiete, Nebenwirkungen...
Medikamente bei Krebs
8. aktualisierte Auflage
Vom Arzt verordnet. Für Sie bewertet.
39,90 Euro
Für Abonnenten: 36,90
Handbuch Medikamente