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12.10.2005

Genetische Tests

Der Körper besitzt zahlreiche Schutzmechanismen gegen Krebs. Sie funktionieren normalerweise so gut, dass die meisten Menschen nie oder erst im hohen Alter an Krebs erkranken. Doch es gibt Ausnahmen: Manche Patienten sind noch sehr jung, wenn bei ihnen ein Krebs diagnostiziert wird. Andere erkranken innerhalb weniger Jahre an verschiedenen Krebsarten. Oder es häufen sich Krebserkrankungen in einer Familie bei engen Verwandten. Solche Sonderfälle können ein Hinweis darauf sein, dass bei den Betroffenen einer der Schutzmechanismen gegen Krebs durch den Defekt eines Gens ausgefallen oder beschädigt ist. Bei einigen Krebsarten wie zum Beispiel Brust-, Eierstock-, Darm- oder Nierenkrebs haben Wissenschaftler solche „Krebsgene“ bereits identifiziert.

Genetische Tests können Klarheit schaffen, ob tatsächlich ein Schaden an einem Gen für die Erkrankung verantwortlich ist. Da solche Gendefekte von den Eltern auf die Kinder vererbt werden können, erfahren durch einen Gentest mitunter auch andere, (noch) gesunde Mitglieder einer Familie frühzeitig, ob sie dieses Gen geerbt haben.

Ziel genetischer Tests ist es zum einen, Familienmitgliedern aus Risikofamilien die Sorge zu nehmen, dass sie das Krebsgen geerbt haben. Der Test kann ihnen so unnötige Sorgen und Untersuchungen ersparen. Zum anderen sollen die Tests aber diejenigen, die ein Krebsgen tragen, so frühzeitig warnen, dass sie Gegenmaßnahmen ergreifen können wie besonders intensive Früherkennungs- oder Vorsorgemaßnahmen.

Ergebnisse eines genetischen Tests können eine Erleichterung sein, sie können aber auch zu einer schweren Belastung werden. Weil die Auswirkungen sehr von der individuellen Situation und Einstellung abhängen, schreibt die Bundesärztekammer eine ausführliche humangenetische Beratung vor, bevor ein genetischer Test angewendet wird. Danach darf ein solcher Test erst durchgeführt werden, wenn ein Patient weiß, welche Ergebnisse ihn erwarten können und welche Konsequenzen sich hieraus für ihn und eventuell auch für die Angehörigen ergeben.

Genetische Tests sind meist nur dann sinnvoll, wenn es konkrete Hinweise auf eine Anhäufung von Krebsfällen in der Familie gibt. Deshalb ist der erste Schritt eine Familienanamnese: Ärzte fragen nach Krebsfällen bei engen Verwandten. Oft lässt sich schon durch diese Analyse die Sorge um eine erbliche Anfälligkeit ausräumen. Denn selbst wenn zum Beispiel in einer Familie zwei Frauen an Brustkrebs erkranken, steht dahinter nur selten ein erblicher Genschaden, meist ist die Häufung schlicht Zufall.

Genetische Tests sind in Deutschland nicht Bestandteil des Krebsfrüherkennungsprogramms der gesetzlichen Krankenversicherung, auch die Kosten sind nicht genau festgelegt. Für eine eingehende humangenetische Beratung kann ein Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-Ziffer 21) pro angefangene halbe Stunde pro Sitzung zwischen 21 und 48 Euro berechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Laboruntersuchungen, die je nach Aufwand zwischen 200 und 400 Euro betragen können.

In Österreich ist die Situation ähnlich, auch dort sind genetische Tests nicht in der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung enthalten. Die Wiener Gebietskrankenkasse weist dazu keinen Tarif aus, wir können daher keinen Richtwert für die Kosten angeben, da Ärzte in Österreich für Privatleistungen das Honorar mit den Patienten frei vereinbaren können.

09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: