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28.09.2005

So testen wir

Die Bewertung ist die Schlussfolgerung aus den hier dargelegten Sachverhalten. Welche Schlüsse Sie hinsichtlich Ihrer eigenen Behandlung daraus ziehen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes rät die Stiftung Warentest jedoch bei Verfahren, bei denen die Beurteilung nahe legt, dass das Verfahren nicht wirksamer ist als eine üblicherweise praktizierte Therapie oder sich als nicht wirksamer als Placebo erwiesen hat, einen Mediziner aufzusuchen, der die an Universitäten gelehrte Medizin anwendet.

Es ist in diesen Fällen nicht zu erwarten, dass eine Behandlung auf andere Art eine Besserung herbeiführen wird; vielmehr ist zu befürchten, dass wirksame und nützliche Behandlungen versäumt werden können. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Komplementärbehandlung unter Umständen erhebliche Kosten verursacht.

09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: