28.09.2005
Therapiekosten
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihrem Auftrag gemäß für ihre Mitglieder alle Leistungen, die ein Arzt mit Kassenzulassung erbracht hat und die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Früher konnte diese Definition weit ausgelegt werden – heute gelten hinsichtlich der Art und Anzahl medizinischer Leistungen deutlich strengere Maßstäbe. Das wirkt sich auch auf die Kostenübernahme für komplementäre Heilweisen aus.
Einheitliche Aussagen, welche Verfahren die Krankenkassen bezahlen, lassen sich nicht treffen. Zum einen unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen. Zum anderen hat seit 1996, nachdem auch die Pflichtversicherten ihre Krankenkasse frei wählen konnten, ein Wettbewerb der Kassen untereinander eingesetzt, bei dem sie sich auch über ihr Angebot zu den so genannten Naturheilverfahren voneinander abzusetzen versuchen. Darüber hinaus kooperieren die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen mit Privatversicherern und bieten Zusatzversicherungen an, mit denen ihre Mitglieder unter anderem diese speziellen Behandlungswünsche absichern können.
Die klassischen Naturheilverfahren bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise, wenn ein Arzt sie verordnet hat. Auch Akupunktur bei Schmerzen gehört zum Leistungsangebot, wenn sie im Rahmen eines Modellprojekts eingesetzt wird. Doch schon bei der Homöopathie gibt es Unterschiede. Eine Ortskrankenkasse gibt an, dass die Kostenübernahme vor der Behandlung mit der Geschäftsstelle abgeklärt werden muss. Eine Ersatzkasse hingegen verzeichnet die Homöopathie in ihrem Leistungsangebot, macht die Bezahlung aber davon abhängig, dass ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ die Behandlung durchführt. Für alle jedoch gilt, dass Behandlungen durch Heilpraktiker generell nicht bezahlt werden. Und genau wie in der konventionellen Medizin müssen die Versicherten Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind – von ausdrücklich aufgeführten Ausnahmen abgesehen –, seit Mitte 2004 selbst bezahlen.
Die Kosten für eine komplementärmedizinische Behandlung können sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn sie ein Arzt durchführt, muss dieser seine Leistungen wie eine Privatbehandlung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen. Heilpraktiker sind gehalten, sich bei ihrer Abrechnung an der Gebührenordnung für Heilpraktiker zu orientieren; verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Für alle anderen gibt es keine Regelungen; jeder kann seine Preise nach eigenem Gutdünken festlegen.
