Stichwort: Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähig sind nur Menschen, die die Folgen eines Kaufs verstehen und einschätzen können. Kinder unter 7 Jahren gelten als geschäftsunfähig und sind damit streng genommen selbst beim Eiskauf auf ihre Eltern angewiesen.
Zwischen 7 und 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen also in gewissen Grenzen selbst entscheiden. So können sie Geld, das die Eltern ihnen zur freien Verfügung überlassen, eigenverantwortlich ausgeben. „Taschengeld-Paragraph“ heißt diese Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Alle Geschäfte, die eine weitere Verpflichtung mit sich bringen, sind dagegen „schwebend unwirksam“. So darf ein Jugendlicher einen Handyvertrag nur mit der Zustimmung seiner Eltern abschließen. Zustimmen können die Eltern vorher, zum Beispiel schriftlich, aber auch nachträglich. Verweigern sie aber im Nachhinein ihre Zustimmung, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Der Verkäufer muss dann alle durch den Vertrag entstandenen Kosten erstatten.
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Tabelle: Ausgewählte Girokonten für Kinder und junge Leute
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