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Geldanlagen 2007: Unser Rat (Kinder, Rentner)

finanztest 01/2007

Geldanlagen 2007

Kinder. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Kinder Kapitaleinkünfte bis 5 001 Euro steuerfrei kassieren und bleiben trotzdem noch ­beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Weitere steuerpflichtige Einkünfte, etwa aus einem Ferienjob, sind kein Problem, wenn die Einkünfte insgesamt unter der Grenze von 5 001 Euro bleiben.

Rentner. Liegt das zu versteuernde Einkommen von Rentnern unter 8 501 Euro (Verheiratete 17 002 Euro), können sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags steuerfrei kassieren. Eine Steuererklärung müssen sie nicht abgeben.

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