Geldanlagen 2007: Unser Rat (Kinder, Rentner)
Kinder. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Kinder Kapitaleinkünfte bis 5 001 Euro steuerfrei kassieren und bleiben trotzdem noch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Weitere steuerpflichtige Einkünfte, etwa aus einem Ferienjob, sind kein Problem, wenn die Einkünfte insgesamt unter der Grenze von 5 001 Euro bleiben.
Rentner. Liegt das zu versteuernde Einkommen von Rentnern unter 8 501 Euro (Verheiratete 17 002 Euro), können sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags steuerfrei kassieren. Eine Steuererklärung müssen sie nicht abgeben.
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Geldanlagen 2007
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