Abgeltungsteuer: Mehr Rendite dank Bestandsschutz
Wer noch in diesem Jahr einen Fonds kauft, hat bessere Renditechancen als beim Kauf im kommenden Jahr. Fonds, die 2008 ins Depot kommen, genießen nämlich Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer, die am 1. Januar 2009 eingeführt wird: Anleger müssen auf künftige Kursgewinne keine Abgeltungsteuer entrichten. Die beträgt immerhin 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Keinen Bestandsschutz gibt es leider für die künftigen Einzahlungen in bestehende Fondssparpläne. Alle Fondsanteile, die bis Ende 2008 gekauft werden, bleiben von der Abgeltungsteuer verschont. Doch die später gekauften Anteile fallen unter die Neuregelung. Ein alter Fondssparplan wird zum steuerlichen Zwitter. Seine Kursgewinne müssen teilweise versteuert werden und teilweise nicht. Wer Verwirrung vermeiden will, sollte alte Sparpläne bis zum Jahresende beenden und Anfang 2009 neue Verträge abschließen.
Pauschalsteuer auf Fondserträge
Anders als die Kursgewinne fallen alle vom Fonds erwirtschafteten Erträge wie Zinsen und Dividenden ab 2009 unter die Abgeltungsteuer, egal wann der Anleger den Fonds gekauft hat.
Grundsätzlich unterscheidet man Fonds, die ihre Erträge im Laufe des Jahres ausschütten, und thesaurierende Fonds, bei denen die Erträge im Fondsvermögen bleiben. Nur bei ausschüttenden Fonds und bei inländischen thesaurierenden Fonds (Isin beginnt mit den Buchstaben DE, siehe Tabelle „Aktienfonds Welt“) wird die Abgeltungsteuer in Zukunft automatisch abgeführt.
Steuerlich problematisch
An die Erträge ausländischer thesaurierender Fonds kommt der Fiskus nicht heran. Der Anleger muss sie jährlich in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Zudem sind die Depotbanken verpflichtet, beim Verkauf eines solchen Fonds pauschal Steuern auf die thesaurierten Erträge abzuführen.
Ehrliche Anleger, die ihre Erträge jedes Jahr bereits versteuert haben, müssen sich die zu viel gezahlten Steuern mit der folgenden Steuererklärung zurückholen.
Wer diesen Aufwand vermeiden will, greift zu ausschüttenden oder zu inländischen thesaurierenden Fonds. Letztere haben den Vorteil, dass auch auf die Kursgewinne der thesaurierten Erträge keine Abgeltungsteuer fällig wird.
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Tabelle: Spitzenfonds ohne Kaufkosten
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