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Stichwort: Kredit

finanztest 12/2007

Abrufkredit
  • Dispositionskredit

Mit einem Dispokredit gewährt die Bank dem Inhaber eines Girokontos ­einen Kreditrahmen, über den er frei verfügen kann. Voraussetzung ist ein fester monatlicher Zahlungseingang wie Lohn oder Rente. Häufig räumt die Bank das Zwei- bis Dreifache des monatlichen Zahlungseingangs ein. Bei Ausnutzung des Dispos fallen tageweise Zinsen für den jeweils in Anspruch genommenen Betrag an. Der Zins ist variabel und hängt vom Marktzins ab. Wird das Kreditlimit überzogen (geduldete Überziehung), fallen zusätzlich Überziehungszinsen an.

  • Abrufkredit

Für den Abrufkredit ist auch die Bezeichnung Rahmenkredit üblich. Der Verbraucher bekommt unabhängig von einem Girokonto einen Kreditrahmen auf unbestimmte Zeit eingeräumt, den er wie einen Dispokredit (siehe oben) ganz oder in Teilbeträgen in Anspruch nehmen kann. Im Unterschied zum Dispokredit legt die Bank für die Rückzahlung eine Mindestsumme fest.

Der Kreditzins hängt vom Marktzins ab und kann sich während der Rückzahlung ändern. Der Kunde kann jederzeit Teile oder den Gesamtkredit tilgen.

  • Ratenkredit

Den Ratenkredit oder Konsumenten­kredit gewähren die Banken zur Finanzierung von Konsumgütern. Die Kunden bekommen das Darlehen in einer Summe für meist ein bis sechs Jahre zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz ist für die Laufzeit fest vereinbart. Die Rückzahlung erfolgt in gleichen Monatsraten. Sie enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und die Gebühren des Kreditinstituts. Für Ratenkredite muss die Bank den effektiven Jahreszins angeben. Er sorgt für die Vergleichbarkeit verschiedener Kreditangebote.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: