Gesamtbeitrag = Eigenanteil + Zulage. In Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens.
DieVerheirateten verfügen jeweils über 52 500 Euro Bruttoarbeitslohn. Nur ein Ehegatte ist berufstätig. Es werden zwei Verträge abgeschlossen. Bei den Verheirateten mit zwei Kindern gelten die Kinderzulagen bei 30 Jahren für 20 und 25 Jahre, bei 40 Jahren für 10 und 15 Jahre, bei 50 Jahren für 0 und 5 Jahre.
Bei Fondsanlage mit geringem Aktienanteil ist das Anlagerisiko gering, die Renditechancen aber auch.
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