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Vermögenswirksame Leistungen: Bleiben oder gehen

Vermögenswirksame Leistungen Meldung

finanztest 08/2003

Drum prüfe, wer sich lange bindet: Das gilt auch für VL-Sparverträge. Den Zuschuss vom Arbeitgeber und die Arbeitnehmersparzulage gibts nur bei Laufzeiten von sechs Jahren. Hinzu kommt mindestens ein Jahr, in dem das Geld noch liegen bleiben muss. Trotzdem muss nicht tatenlos zusehen, wer einen Fondssparplan abgeschlossen hat, der die Erwartungen nicht erfüllt. Unter bestimmten Umständen ist ein Wechsel möglich, ohne dass Zulagen verloren gehen.

Finanztest erklärt, bei welchen VL-Sparverträgen ein Wechsel möglich ist und was Sie dabei beachten müssen.

Vermögenswirksame Leistungen

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: