Urteil: Anwaltskosten eingeklagt
Die Vermittlerfirma Futura Finanz muss einem Anleger seine Anwaltskosten ersetzen. Das hat das Amtsgericht Borna entschieden (Az. 4 C 0561/03, nicht rechtskräftig). Die Kosten entstanden, als der Anleger den Berliner Anwalt Christian Röhlke damit beauftragte, die vorzeitige Auflösung einer riskanten Beteiligung bei der Frankonia Sachwert AG zu erwirken. Da ihm die Beteiligung mit falschen Versprechen von einem Futura-Finanz-Berater aufgedrängt worden war, muss die Firma die Kosten zahlen.
- Die Futura Finanz und die Frankonia stehen auf der Finanztest-Warnliste.
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