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Urteil: Anwaltskosten eingeklagt

finanztest 01/2005

Die Vermittlerfirma Futura ­Finanz muss einem Anleger seine Anwaltskosten ersetzen. Das hat das Amtsgericht ­Borna entschieden (Az. 4 C 0561/03, nicht rechtskräftig). Die Kosten entstanden, als der Anleger den Berliner ­Anwalt Christian Röhlke damit beauftragte, die vorzeitige Auflösung einer riskanten ­Beteiligung bei der Frankonia Sachwert AG zu erwirken. ­Da ihm die Beteiligung mit falschen Versprechen von einem Futura-Finanz-Berater aufgedrängt worden war, muss die Firma die Kosten zahlen.

  • Die Futura Finanz und die Frankonia stehen auf der Finanztest-Warnliste.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: