Prokon Genussrechte: Windige Werbung
Der Windkraftkonzern Prokon wirbt für seine Genussrechte als sicheres Investment. Tatsächlich ist die Geldanlage jedoch hochriskant.
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Per Postwurfsendung preist Prokon seine Genussrechte als „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ an: „Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz!“. In dieser Werbung, die laut Anbieter deutschlandweit an die Haushalte verteilt wird, ist von Risiken nicht die Rede.
Beteiligung
Anleger werden durch den Kauf der Genussrechte keineswegs Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten. Sie erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“ ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen.
Risiken
Käufer der Genussrechte gehen erhebliche Risiken ein. Sollte das Unternehmen Pleite gehen, verlieren sie im schlimmsten Fall ihre gesamte Geldanlage. Prokon unterliegt keiner speziellen staatlichen Aufsicht. Laut Zeichnungsschein werden die Genussrechte „nachrangig“ behandelt. Die Anleger wären im Falle einer Insolvenz erst dran, nachdem die Ansprüche aller anderen Gläubiger bedient sind.
Rendite
Die auf dem Prospekt prangende 8-Prozent-Verzinsung bezieht sich auf die Vergangenheit. Die Grundverzinsung laut Zeichnungsschein beträgt nur 6 Prozent. Eine zusätzliche Überschussbeteiligung ist möglich.
Flexibilität
Prokon betont die „maximale Flexibilität“ der Genussrechte. Doch der Anleger muss sich für mindestens drei Jahre festlegen und kommt vorher nicht an sein Geld.
Information
Anders als die Werbung listet der ausführliche Verkaufsprospekt eine Fülle von Risiken auf, die Anleger lesen sollten, ehe sie sich für ein Investment entscheiden. Entgegen Prokons Behauptung sind die Genussrechte auf keinen Fall eine Alternative zu sicheren Spareinlagen.
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