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Prokon Genussrechte: Windige Werbung

Prokon Genussrechte Meldung

finanztest 04/2010

Der Windkraftkonzern Prokon wirbt für seine Genussrechte als sicheres Investment. Tatsächlich ist die Geldanlage jedoch hochriskant.

Werbung

Per Postwurfsendung preist Prokon seine Genussrechte als „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ an: „Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz!“. In dieser Werbung, die laut Anbieter deutschlandweit an die Haushalte verteilt wird, ist von Risiken nicht die Rede.

Beteiligung

Anleger werden durch den Kauf der Genussrechte keineswegs Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten. Sie erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“ ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen.

Risiken

Käufer der Genussrechte gehen erhebliche Risiken ein. Sollte das Unternehmen Pleite gehen, verlieren sie im schlimmsten Fall ihre gesamte Geldanlage. Prokon unterliegt keiner speziellen staatlichen Aufsicht. Laut Zeichnungsschein werden die Genussrechte „nachrangig“ behandelt. Die Anleger wären im Falle einer Insolvenz erst dran, nachdem die Ansprüche aller anderen Gläubiger bedient sind.

Rendite

Die auf dem Prospekt prangende 8-Prozent-Verzinsung bezieht sich auf die Vergangenheit. Die Grundverzinsung laut Zeichnungsschein beträgt nur 6 Prozent. Eine zusätzliche Überschussbeteiligung ist möglich.

Flexibilität

Prokon betont die „maximale Flexibilität“ der Genussrechte. Doch der Anleger muss sich für mindestens drei Jahre festlegen und kommt vorher nicht an sein Geld.

Information

Anders als die Werbung listet der ausführliche Verkaufsprospekt eine Fülle von Risiken auf, die Anleger lesen sollten, ehe sie sich für ein Investment entscheiden. Entgegen Prokons Behauptung sind die Genussrechte auf keinen Fall eine Alternative zu sicheren Spareinlagen.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: