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MWB: Illegale Geschäfte

finanztest 10/2007

Das Oberlandesgericht Dresden hat die MWB Vermögensverwaltungs AG zur Zahlung von rund 30  000 Euro Schadenersatz an einen Anleger ­verurteilt (Az. 8 U 328/07).

Im dem Fall war ein Optiker aus der Nähe von Leipzig von dem deutschen Callcenter des Unternehmens illegal angerufen worden. Anschließend besuchte ihn ein Berater und schloss mit ihm einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Anders als angekündigt investierte die MWB nicht in „Vermögensaufbauprogramme mit Kapitalabsicherung“, sondern in Kapitallebensversiche­run­gen, was keine klassische ­Vermögensverwaltung ist.

Die Richter begründeten ihr Urteil auch damit, dass die MWB Vermögensverwaltungs AG systematisch Kunden angeworben hat, ohne die dafür nötige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde zu haben.

Die MWB hat nach Angaben von Rechtsanwalt Patrick Elixmann, der das Urteil erstritten hat, rund 35 000 Kunden allein in Deutschland.

  • Finanztest setzt die MWB wegen fehlender Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde auf die Warnliste.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: