DG-Fonds: Provision verheimlicht
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Leutkircher Bank verurteilt, einem Anleger des DG Immobilienfonds Nr. 35 Schadenersatz von 15 000 Euro zu zahlen. Die Bank habe nicht darüber aufgeklärt, dass sie für den Verkauf des geschlossenen Fonds Provisionen erhielt (Az. 9 U 164/07).
Der Fonds ist inzwischen in Schwierigkeiten. Der Anleger habe dem Prospekt nicht entnehmen können, dass die Banken des genossenschaftlichen Finanzverbunds Provisionen erhalten, urteilte das OLG. Es werde auch nicht klar, wer das Geld kassiere. Die Leutkircher Bank bekam 8 Prozent des Anlagebetrags.
Das Urteil hilft nach Ansicht der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft auch Anlegern anderer notleidender DG-Fonds. Auch dort seien Provisionen nicht klar aufgeschlüsselt worden.
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