Abgeltungsteuer: Goldmünzen bleiben steuerfrei
Goldmünzen und -barren bleiben von der Abgeltungsteuer verschont. Selbst wenn Anleger sie erst 2009 oder später kaufen, müssen sie auch künftig nur die einjährige Spekulationsfrist aussitzen. Dann können sie Kursgewinne in Bares ummünzen.
Goldfonds und Goldminenaktien unterliegen dagegen voll der Abgeltungsteuer. Und für alle Zertifikate, auch für solche auf den Goldpreis, gilt eine Sonderregelung: Die Kursgewinne nach dem 14. März 2007 sind abgeltungsteuerpflichtig, sofern der Anleger sein Zertifikat nicht vor dem 1. Juli 2009 verkauft.
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