Bausteinreisen: Komplizierte Kombinationen: Flug, Hotel, Mietwagen
Die Buchung von individuell kombinierbaren Reisebausteinen ist noch längst nicht ausgereift.
Der neueste Trend bei der Onlinebuchung kommt unter Schlagworten wie „Click& Mix“ (Expedia), „Mix&Travel“ (Thomas Cook) oder „Clever kombinieren“ (Tui) daher. Gemeint ist die Kombination von Reisebausteinen wie Flug, Hotel, Transfer und Mietwagen, individuell und zu aktuellen Preisen. Da für diese Selbstbauprogramme, im Branchenjargon Dynamic Packaging genannt, meist ein Gesamtpreis berechnet wird, kann man auch von einer individuellen Pauschalreise sprechen.
Flug und Hotel für Paris gebucht
Wir wollten ursprünglich je eine solche Bausteinreise in den Test einbeziehen. Da aber fünf Anbieter (alltours, Avigo, ebookers, FTI, ITS) kein entsprechendes Angebot hatten, mussten wir davon absehen. Um dennoch einen Eindruck vom neuesten Produkt der Branche zu bekommen, buchten wir, dort wo es angeboten wird, ein Paket mit Flug und Hotel für Paris. Die Erfahrungen unserer Tester sind hier nicht immer so positiv wie bei den anderen Testbuchungen. Außerdem gibt es noch ungeklärte Rechtsprobleme.
Grundsätzlich stellt die Bausteinbuchung höhere Anforderungen an den Nutzer und dürfte Einsteiger mitunter überfordern. Da hier offenbar umfangreiche Datenbänke durchforstet werden müssen, sind die Ladezeiten oft lang und Buchungsabbrüche keine Seltenheit. Am besten funktionierte es noch bei Expedia und Tui.
Sind bei Pauschalreisen Anzahlungen üblich, ist bei Bausteinreisen meist sofort der Gesamtpreis fällig. Dafür werden hier aber oft auch sofort E-Tickets ausgestellt. Auch der Sicherungsschein, der die Absicherung gegen das Konkursrisiko bestätigt und vor der Zahlung vom Veranstalter vorgelegt werden muss, kommt dann auf elektronischem Wege.
Unklar bleibt für den Nutzer häufig, ob er es mit einem Veranstalter oder einem Vermittler zu tun hat. Das ist nicht nur wichtig für den Buchungsvorgang – bei Vermittlern müssen bis zu vier Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert werden –, sondern besonders bei Reklamationen. Hat es der Kunde nur mit einem Veranstalter zu tun, ist die Zuständigkeit klar. Ansonsten verheddert man sich schnell im Kompetenzwirrwarr.
Gesamtpreis = Pauschalreise
Für den Kemptener Reiserechtler Ernst Führich ist die Haftungsfrage eindeutig: Wenn die einzelnen Leistungen eines Reisepakets, so seine Schlussfolgerung, zu einem Gesamtpreis angeboten werden, dann liegt eine klassische Pauschalreise vor, für die der Anbieter insgesamt einstehen muss. Führichs Fazit: „Im Interesse der Klarheit des Angebots und einer deutlichen Differenzierung zwischen Reiseveranstaltung und Reisevermittlung und Vermeidung eines 'Etikettenschwindels' bedürfen die meisten Websites und Geschäftsbedingungen der Anbieter von Dynamic Packaging der Überarbeitung!“
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Testtabelle: Buchung von Pauschalreisen im Internet
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