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Internetbuchung: Unüberwindliche Barrieren

test 02/2005

Blinde und Sehbehinderte sind von der Onlinebuchung ausgeschlossen.

Billige Flugreisen

In Deutschland regelt ein Gesetz, wie Internetseiten gestaltet sein müssen, damit auch Blinde und Sehbehinderte sie nutzen können. Obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz alle wichtigen Aspekte beschreibt, die Entwickler zu beachten haben, ist kein einziges Online-Buchungssystem der 15 getesteten Fluggesellschaf­ten für Behinderte geeignet.

Zu diesem Ergebnis kommt unsere Untersuchung, die mit einem vom Projekt BIK (barrierefrei informieren und kommunizieren, www.bik-online.info) entwickelten Prüfverfahren durchgeführt wurde. Der Name des Tests entspricht der gleichnamigen Rechtsvorschrift: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV). Er umfasst 52 Prüfschritte, die Interessierte unter www.bitvtest.de nachlesen können.

Alle getesteten Buchungsschritte scheitern schon daran, dass sie nur mit eingeschaltetem Javascript bedienbar sind. Um am Computer arbeiten zu können, nutzen Behinderte aber bestimmte Hilfsmittel, die sich mit Javascript meist nicht vertragen.

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: