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Fahrrad: Verkehrsregeln

Fahrrad Special

28.07.2011

Radfahrer nehmen es mit den Verkehrsregeln oft nicht so genau. Selbst wer sich im Auto stets akribisch an die Vorschriften hält, überfährt als Radfahrer nonchalant manches Ge- oder Verbot. Doch Achtung: Es drohen empfindliche Bußen und sogar Punkte in Flensburg. Schlimmer noch: Bei einem Unfall kann teurer Schadenersatz fällig werden.

Fahrrad

Die Pflichten der Radler

Polizeibeamte nehmen Radfahrer genau so in die Pflicht wie Autofahrer. Bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln müssen sie mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei Unfällen können zudem Schadenersatz und Schmerzensgeld fällig werden. Beispiel Fußweg: Wer verbotenerweise darauf fährt und dann beim Queren einer Straße mit einem Auto zusammenstößt, ist dran. Der Radler muss zumindest einen großen Teil des Schadens tragen.

Neue Vorschriften seit 1. September 2009

Einige Sonderregeln für Radfahrer: Sie dürfen rechts an stehenden Autos vorbeifahren, wenn genug Platz ist. Viele Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen sind für Fahrradfahrer auch in der Gegenrichtung frei. Radler müssen den Fahrradweg benutzen, wenn die Behörden dies mit einem der Schilder mit weißem Radler auf blauem Grund angeordnet haben. Allerdings sind diese Schilder nur ausnahmsweise noch zulässig. Die Gemeinden sollen mehr Radfahrstreifen auf der Straße anlegen.

Regeln und Richtersprüche

Fußgänger. Radler müssen damit rechnen, dass Fußgänger sie nicht rechtzeitig bemerken und entsprechend langsam fahren. So verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe einen Radfahrer zu Schadenersatz, weil er eine Fußgängerin auf der Straße umgefahren und schwer verletzt hatte. Ohnehin klar: Wer verbotenerweise auf dem Gehweg radelt, muss zumindest einen erheblichen Teil des Schadens zahlen, wenn er mit Fußgängern zusammenstößt. Auf Radwegen und Straßen sieht es anders aus: Ein Mitverschulden pauschal nach dem Motto „Mit Fußgängern ist zu rechnen“ kommt nach Ansicht des OLG Hamm nicht in Frage.

Geisterfahrer. Auch Radler, die auf dem Radweg in Gegenrichtung unterwegs sind, leben gefährlich. Bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Radfahrer oder Autofahrer müssen sie zumindest einen Teil des Schadens tragen. Immerhin: Viele Richter meinen, dass Autofahrer mit Geisterfahrern rechnen müssen und deshalb eine Mitverantwortung tragen. Eine Radfahrerin musste deshalb nur die halbe Schadenssumme tragen. Sie war mit einem Auto zusammengeprallt, dessen Fahrer beim Einbiegen nur nach links und nicht auch nach rechts geschaut hatte. Dadurch hatte er die Geisterfahrerin übersehen.

Alkohol. Wer unter Alkoholeinfluss erwischt wird, kann auch als Radfahrer seinen Führerschein verlieren: Radler mit 1,6 Promille oder mehr gelten als absolut fahruntauglich. Dann kann auch der Idiotentest fällig werden. Bei Unfällen müssen Radfahrer aber auch unter Umständen schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut eine Buße oder gar Strafe zahlen.

Handy. Auch auf dem Fahrrad ist das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt verboten. Wer mit dem Handy am Ohr erwischt wird, zahlt 25 Euro. Begründung: Das Telefonieren lenkt vom Verkehr ab und zudem ist das einhändige Fahren gefährlich.

Helm. Für Radler keine Pflicht. Wer ohne Helm verletzt wird, trägt nicht deshalb eine Mitschuld. Rennradfahrer laufen allerdings Gefahr, für Verletzungen, die sie mit Helm nicht erlitten hätten, keinen Schadenersatz vom Unfallverursacher zu bekommen.

Radweg. Fahrradfahrer gehören grundsätzlich auf die Straße. Wo vorhanden, dürfen sie Radwege benutzen. Pflicht sind nur Radwege, an denen ein Schild mit weißem Radler auf blauem Grund steht.

Liegeräder. Auch Liegeräder gehören auf den Radweg, soweit er benutzungspflichtig ist.

Hindernisse. Parken Autos auf dem Radweg, können Radler die Polizei rufen, um sie abschleppen zu lassen. Der Grund: Auch wenn Autos nur teilweise den Weg blockieren, können sie Fahrradfahrer bereits gefährden.

Tipp

Damit Sie nicht auf Schäden sitzen bleiben, brauchen Radler auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Unfälle im Auto. Speziell für Ihren individuellen Bedarf günstige Tarife liefert die Analyse private Haftpflichtversicherung der Stiftung Warentest.

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09.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: