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Reisekranken-Versicherungen: Hals- und Beinbruch

Reisekranken-Versicherungen Meldung
Vom Stier auf die Hörner genommen? Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für den Krankenhausaufenthalt.

finanztest 05/2003

Zur Reisevorbereitung gehört unbedingt eine ­Auslands­reise-Krankenversicherung. Das Budget belastet diese ­Police kaum.

Reisekranken-Versicherungen

Das Beste, was man von einer Reise zurückbringen kann, ist eine heile Haut“, sagt ein persisches Sprichwort. Weil das nicht immer gelingt, haben die Menschen die Auslandsreise-Krankenversicherung erfunden. Und die ist für fast alle Reisenden sehr wichtig.

Wer sich versichern sollte

Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union genießen gesetzlich Krankenversicherte einen begrenzten Schutz.

Das gilt auch für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das sind Israel, Kroatien, Mazedonien, Marokko, Polen, Rumänien, die Schweiz, Serbien/Montenegro, Slowenien, die Türkei, Tunesien und Ungarn. Überall sonst auf der Welt ist jeder Privatpatient.

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen lohnt sich aber immer, auch für Reisen in Europa. Die Krankenkasse springt nämlich nicht ein, wenn ein Kranker oder Verletzter aus dem Ausland nach Deutschland transportiert werden muss.

Privat Krankenversicherte sind innerhalb Europas unbefristet versichert. Für Reisen außerhalb des Kontinents ist der Schutz auf einen Monat begrenzt. Privat Versicherte sollten prüfen, ob ihre Police den Rücktransport abdeckt.

Die Reisekrankenversicherung kann sich auch für die privat Versicherten lohnen. Eine mit der normalen Versicherung abgerechnete Arztquittung aus dem Ausland bringt die Beitragsrückerstattung in Gefahr. Der Anspruch bleibt erhalten, wenn eine Reise-krankenversicherung einspringt.

Einmal reisen oder öfter?

Finanztest hat 42 Anbieter von Reisekrankenversicherungen unter die Lupe genommen: 4,92 Euro kostet ein Jahresvertrag beim Internet-Versicherer Delfin Direkt. Auch die 19 Euro, die der teuerste Anbieter für unter 65-Jährige in unserer Erhebung, die Europäische Reise, verlangt, strapazieren das Budget nicht über Gebühr.

Mit einem Jahresvertrag kauft der Kunde Schutz für mehrere Reisen. Jede einzelne Reise darf meist nicht länger als 42 Tage dauern. Ein Vorteil ist, dass er spontan aufbrechen kann, auch zum Einkaufen im kleinen Grenzverkehr.

Ältere Reisende müssen allerdings tiefer in die Tasche greifen. Einige Versicherer haben ein Höchsteintrittsalter festgesetzt. Bei der Delfin Direkt liegt das bei 54 Jahren.

Von den 15 Unternehmen, die auf ein Höchsteintrittsalter verzichten, ist die DBV-Winterthur mit 9,12 Euro am günstigsten. Das teuerste Angebot für 69-Jährige kommt vom Deutschen Ring. Es schlägt dagegen mit 55,80 Euro zu Buche.

Die zweite Variante neben einem Jahresvertrag ist ein Vertrag nur für eine einzelne Reise. Sie eignet sich für Menschen, die richtig lange wegwollen.

23 Versicherer bieten Verträge für Einzelreisen an. Die meisten gelten für Reisen bis zu einem Jahr. Der ADAC, die Central, die Pax-Familienfürsorge und die Württembergische versichern auch Reisen, die zwei Jahre dauern.

Vergleichsweise kurz sind die 99 Tage der DKV, die 93 Tage der Europäischen Reiseversicherung, der HanseMerkur und der KarstadtQuelle.

Der Beitrag hängt von der Dauer der versicherten Reise ab. Wir haben die Beiträge für eine Beispielreise von 92 Tagen verglichen. Ohne Reisebeschränkung ist die Victoria mit 49 Euro am günstigsten.

Bis zu 91 Tagen zahlen Jüngere bei der Halleschen 32,50 Euro. Das Ziel dürfen nicht die USA sein. Ohne Einschränkung können sich Senioren beim Deutschen Ring für 106,20 Euro am günstigsten versichern.

Familientarife

Die Hälfte der Versicherer bietet für Familien gesonderte Jahrestarife an. Das Alter der Kinder ist in der Regel auf 17 Jahre begrenzt. Beim Deutschen Ring sind Kinder bis 21 Jahre mitversichert. Das bieten auch Huk24 und Huk-Coburg, wenn die Kinder in Ausbildung sind. Bedingung für den Versicherungsschutz ist nicht, dass die Familie geschlossen auf Reisen geht.

Günstige Familientarife bieten die Allianz und die Süddeutsche sowie über das Internet die Globale und Huk24.

Was die Versicherer bieten

Hat der Kunde bezahlt, zahlt auch der Versicherer, wenn es nötig wird:

Der Kunde darf Arzt und Krankenhaus im Ausland frei wählen. Der Versicherer zahlt für Medikamente und Verbände. Er erstattet die ambulanten ärztlichen Behandlungen, das Röntgen und medizinisch notwendige Operationen.

Er zahlt für die schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparaturen von Zahnersatz. Der Aufenthalt im Krankenhaus, der Transport zur Klinik sowie der ärztlich angeordnete und medizinisch notwendige Transport nach Hause werden ebenso erstattet wie die Überführung im Todesfall. Die Ayurveda-Kur in Sri Lanka, die Zahnkrone aus Moskau und die Psychotherapie in Wien muss der Versicherte aber selbst bezahlen.

Ansprüche des Versicherten gegenüber der Krankenkasse, der Unfall- und der Rentenversicherung ziehen die privaten Reiseversicherer von ihrer Erstattung ab.

Schwangere sollten die Versicherungsbedingungen studieren. Bei einigen Gesellschaften sind sie nach der 30. oder 32. Woche nicht mehr versichert. Menschen mit Vorerkrankungen sollten sich erkundigen, ob ihre krankheitsbedingten Risiken abgedeckt sind.

Reisende, die an organisierten Sport­veranstaltungen wie etwa dem New-York-Marathon teilnehmen, sollten dies vorher mit dem Versicherer besprechen. Sie riskieren ihre heile Haut besser nur, wenn sie ver­sichert ist.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Unser Rat zu Auslandsreise-Krankenversicherung

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10.02.2012 . © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. Twitter Facebook YouTube Stiftung Warentest im Netz: