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Nester an der Hauswand stehen unter Naturschutz und müssen geduldet werden (OVG Lüneburg, Az. 8 ME 65/04).

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Nester an der Hauswand stehen unter Naturschutz und müssen geduldet werden (OVG Lüneburg, Az. 8 ME 65/04).
10.03.2010 © Stiftung Warentest. Alle Rechte vorbehalten. nach oben