Interview: "Microsoft müsste abschalten"
Interview mit Dr. Thorsten Kasper, Rechtsanwalt und Referent im Fachbereich für Wirtschaftsfragen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.
Kann dem Kunden bei kostenlosen E-Mail-Diensten die Rechtslage nicht gleichgültig sein?
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen keine unbilligen Klauseln enthalten, denn der Freemailservice ist als Auftrag anzusehen (ganz im Sinne der Paragraphen 662 und folgende des BGB). Und nicht zu vergessen: Der Nutzer erbringt durch die Akzeptanz von Werbung eine Gegenleistung.
Eine Werbeflut droht, wenn Kundendaten verkauft werden. Ist das bei den Freemailern ein Problem?
Oftmals wird Datenschutz nicht gewährt. Bei Altavista, Lycos, nexgo, RedSeven und Smartvia inkludieren die AGB im Kleingedruckten die Zustimmung des Kunden zur Weitergabe seiner Personendaten. Das ist nicht korrekt. Diese muss auf einer eindeutigen und bewussten Handlung des Kunden beruhen mit Widerrufsrecht innerhalb einer Woche.
Kann sich der Kunde darauf verlassen, dass der Service auch in Zukunft kostenlos zur Verfügung gestellt wird?
Meist kann sich der Kunde darauf verlassen, dass der Freemaildienst kostenlos bleibt. Zumindest sollte ihm eine Änderungskündigung zugehen, wenn Entgelte erhoben werden sollen. Nicht so bei Hotmail. Er behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung und ohne die Zustimmung des Kunden zum kostenpflichtigen Dienst zu mutieren.
Was passiert, wenn der Freemaildienst seinen Kunden kündigt? Haben sie Zeit, sich einen anderen Anbieter zu suchen?
Positiv fällt web.de Freemail auf, der im Fall der Kündigung eine sechswöchige Schonfrist einräumt. Genug Zeit, das Postfach aufzulösen und sich ein neues zuzulegen. Dagegen behalten sich Altavista, ComeUnity, directbox, excite, Hotmail, Lycos, nexgo, Unicum und Yahoo das Recht zur fristlosen Kündigung vor. Womöglich stehen deren Kunden über Nacht im Regen und könnten nicht einmal ihre Post sichern.
Welche besonderen Überraschungen stecken in den geprüften AGB?
Hotmail schreibt, dass der Dienst nicht in Ländern angeboten werden darf, in denen er in einer oder mehreren Klauseln gegen inländisches Recht verstößt. Angesichts der sieben Verstöße gegen geltendes Recht (mehr als bei jedem anderen der geprüften Anbieter) müsste Microsoft seinen Freemaildienst Hotmail in Deutschland sofort abschalten. Das ist schon sehr überraschend.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Glossar
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen